Arcelik HII 64500T Manual de usuario Pagina 297

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Anmerkungen zum Geschäftsbericht zum 31/12/13
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3 VERWENDETE WECHSELKURSE ZUM 31. DEZEMBER 2013
Für die Konsolidierung wurden folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:
4 MANAGEMENT-, VERWALTUNGS- UND VERTRIEBSGEBÜHREN
Gebührenstruktur - Die Verwaltungsgebühren werden als prozentualer Anteil des NIW des Teilfonds und der Anteilsklassen ausgewiesen und schließen sämtliche
Verwaltungsausgaben des Fonds ein.
D
iese Gebühren umfassen die Vergütung für Verwaltungsstelle, Domizilstelle, Transferstelle und Registrierstelle für deren Leistungen gegenüber dem Fonds. Ebenso
e
nthalten sind die Vergütung der Dienstleistungen der Depotstelle für den Fonds sowie alle weiteren Verwaltungsausgaben, die bei den Geschäften des Fonds entstehen.
D
iese umfassen unter anderem:
- Honorare der Wirtschaftsprüfer und Rechtsberater des Fonds (einschließlich der Kosten für die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen);
- Kosten für Übersetzung, Druck und Zustellung der Jahres- und Halbjahresberichte sowie des Verkaufsprospekts vom November 2013 einschließlich etwaiger
diesbezüglicher Ergänzungen;
- alle Kosten, die im Rahmen der Informierung der Anleger angefallen sind, einschließlich der Kosten für die Veröffentlichung von Aktienkursen in der Finanzpresse
s
owie der Herstellung von Informationsmaterialien für Zeichner und Vertriebsorganisationen;
-
alle Gebühren und Aufwendungen für die anfängliche und fortwährende Registrierung des Fonds bei Regierungsbehörden oder Wertpapierbörsen sowie für die
Erfüllung jeglicher regulatorischer Anforderungen und die Erstattung dieser Gebühren und Aufwendungen, die bei lokalen Vertretern entstanden sind;
- Gebühren sämtlicher lokaler Vertreter/Korrespondenzpartner, deren Leistungen nach geltender Gesetzgebung erforderlich sind;
- Kosten für außerordentliche Maßnahmen, insbesondere Gutachten oder Verfahren zum Schutz der Interessen der Anteilseigner;
- Kosten für Übersetzung, Zustellung und Veröffentlichung sämtlicher Mitteilungen an die Anteilseigner.
D
ie Verwaltungsgebühr ist monatlich rückwirkend an Amundi Luxembourg zu zahlen und wird täglich für jeden Teilfonds und jede Anteilsklasse berechnet.
M
it diesen Gebühren bestreitet Amundi Luxembourg die Gebühren für Depotstelle, Verwaltungsstelle, Domizilstelle, Transferstelle und Registrierstelle sowie die
Verwaltungsausgaben des Fonds.
Diese Verwaltungsgebühren für den zum 31. Dezember 2013 endenden Zeitraum, angegeben in Prozent des NIW, sind vierteljährlich an Amundi Luxembourg zu
entrichten. Sie werden täglich für jeden Teilfonds auf Grundlage des täglichen NIW jeder Anteilsklasse zu den folgenden jährlichen Sätzen berechnet.
Die Verwaltungsgesellschaft ist für die Zahlung der Gebühren an die Anlageverwalter verantwortlich.
Z
usätzlich zu den Managementgebühren, die der Fonds an Amundi Luxembourg zahlt, investieren einige Teilfonds einen Teil ihres Vermögens in in andere OGA und
unterliegen somit den diesen Teilfonds in Rechnung gestellten Managementgebühren.
Die Management-, Verwaltungs- und Vertriebsgebühren als Prozentsatz des NIW werden in der nachstehenden Aufstellung genannt. Alle in dieser Tabelle aufgeführten
Teilfonds und Anteilsklassen bestehen während des am 31. Dezember 2013 endenden finanziellen Zeitraums.
1
EUR
= 0.006905
J
PY
1
EUR
=
0.725716
USD
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